Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.08.2001

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2001 - 1 B 175/01   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2001 - 1 B 175/01 (https://dejure.org/2001,4979)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.08.2001 - 1 B 175/01 (https://dejure.org/2001,4979)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. August 2001 - 1 B 175/01 (https://dejure.org/2001,4979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens zur Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle für einen Richter am Landessozialgericht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bestenauslese; Ausgestaltung des Ermessens des Dienstherrn i.R.e. Auswahlentscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 12 L 2583/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2001 - 1 B 175/01

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1998 - 12 B 2041/98

    Beamter; Besetzung von Posten; Beförderung; Bedeutung früherer Beurteilungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2001 - 1 B 175/01
    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2000 - 12 B 921/00 -, vom 27. November 2000 - 12 B 1279/00 - und vom 17. Dezember 1998 - 12 B 2041/98 -, DVBl. 1999, 934 = DÖD 1999, 262 = RiA 1999, 253.

    Soweit der früher für die Materie zuständig gewesene 12. Senat in seinem Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 12 B 2041/98 -, a.a.O., sowie möglicherweise auch schon in anderen Entscheidungen die Auffassung vertreten haben sollte - was allerdings keineswegs ganz klar erscheint -, die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen erfordere (unabhängig von dem Verständnis des Hilfskriteriums durch den jeweiligen Dienstherrn) zwingend auch, dass die Beurteilungszeiträume der Konkurrenten datumsmäßig im Wesentlichen übereinstimmen müssten, hält der beschließende Senat hieran aus den nachfolgenden Gründen nicht fest:.

    Da diese Bevorzugung aber in der Regel gerade den besonders leistungsstarken Bewerbern (den sog. "Überfliegern") zu Gute kommt, wohingegen eine stärkere Berücksichtigung eines allmählichen Aufsteigens im Leistungsniveau mit Erreichen eines hohen Niveaus erst mit zunehmender Dienstzeit oder gar eines seit längerer Zeit stagnierenden Leistungsniveaus von der Tendenz her zusätzlich zu der aus dem Werdegang ableitbaren Entwicklungstendenz dem Dienstalter eine mitentscheidende Bedeutung zuerkennen würde, vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 12 B 2041/98 -, a.a.O., erhebt der Senat dagegen im Grundsatz keine rechtlichen Bedenken.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2001 - 1 B 175/01
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 B 670/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 6 B 513/00

    Ausgestaltung der Durchsetzung des Rechts eines Beamten auf ermessensfehlerfreie

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2001 - 1 B 175/01
    vgl. zum Ganzen: OVG NRW, z. B. Beschlüsse vom 8. November 2000 - 6 B 865/00 -, vom 14. Juni 2000 - 6 B 513/00 -, vom 23. Dezember 1999 - 12 B 1857/99 -, DÖD 2000, 137, und vom 30. September 1996 - 12 B 951/96 - ebenso jüngst Senatsbeschluss vom 30. Juli 2001 - 1 B 949/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    Der jüngst ergangene Senatsbeschluss vom 14. August 2001 - 1 B 175/01 - bezieht sich in diesem Zusammenhang nur auf solche Beurteilungszeiträume, die für das Hilfskriterium der Leistungsentwicklung in den Blick genommen werden.
  • VG Düsseldorf, 23.01.2012 - 2 L 1706/11

    Inhaltliche Ausschöpfung Vorbeurteilung Hilfskriterien Dienstalter Lebensalter

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 - 1 B 581/01 -, NWVBl 2002, 236, vom 14. August 2001 - 1 B 175/01 - m.w.N., und vom 4. Juni 2008 - 6 B 728/08 -, jeweils www.nrwe.de; BVerwG, Urteil vom 21. August 2002 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370: "leistungs- und eignungsbezogene Hilfskriterien".

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 - 1 B 581/01 -, NWVBl 2002, 236, und vom 14. August 2001 - 1 B 175/01 - m.w.N., www.nrwe.de; BVerwG, Urteil vom 21. August 2002 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370: "leistungs- und eignungsbezogene Hilfskriterien".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2001 - 1 B 581/01

    Anforderungen an den Bewerbungsverfahrensanspruch für eine Stelle bei einer

    vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 14. August 2001 - 1 B 175/01 -, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - 1 B 1329/09

    Kriterien für die Einschätzung der künftigen Bewährung in einem Beförderungsamt

    zu unterschiedlichen Arten der Leistungsentwicklung: OVG NRW, Beschluss vom 14.8.2001 - 1 B 175/01 -, juris, Rn. 15.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2016 - 13 L 746/16

    Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Mitbewerber durch das

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2011, NVwZ 2011, 1191; BVerwG, Urteil vom 25. August 1988- 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123; OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2001 - 1 B 175/01 -, DÖD 2001, 312.
  • VG Köln, 03.07.2008 - 19 L 329/08
    vgl. z. B. OVG NRW, Beschluss vom 14.8.2001 - 1 B 175/01 -, DÖD 2001, 312 = DRiZ 2004, 210, m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 10.01.2012 - 2 L 1760/11

    Auswahlentscheidung inhaltliche Ausschöpfung Hilfskriterium Dienstalter

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 - 1 B 581/01 -, NWVBl 2002, 236, und vom 14. August 2001 - 1 B 175/01 - m.w.N., www.nrwe.de; BVerwG, Urteil vom 21. August 2002 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370: "leistungs- und eignungsbezogene Hilfskriterien".
  • VG Düsseldorf, 19.01.2010 - 13 L 773/09

    Sicherungsfähigkeit der Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese nach § 123

    Unabhängig davon wird die Auswahlentscheidung des Antragsgegners aber jedenfalls von der schon im Auswahlvermerk zu Grunde gelegten und im gerichtlichen Verfahren präzisierten Überlegung getragen, dass maßgeblich nicht die Leistungsentwicklung im Sinne der Erreichens der Bestnote in einem bestimmten Dienst- oder Lebensalter sei, vgl. zur Zulässigkeit dieser Bestimmung des Begriffs der Leistungsentwicklung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. August 2001 1 B 175/01 -, juris, sondern die Dauer der Bestnote im Statussamt und damit die Leistungskonstanz.
  • VG Köln, 03.11.2003 - 19 L 1993/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Anspruch auf Gewährung einer

    vgl. dazu die (bisherige) Rspr. zum Hilfskriterium der "Leistungsentwicklung": z.B. Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17.12.1998 - 12 B 2041/98 -, DVBl. 1999, 934 und vom 14.08.2001 - 1 B 175/01 - (n.v.) m.w.N.
  • VG Köln, 03.11.2003 - 19 L 2044/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Anspruch auf Gewährung einer

    vgl. dazu die (bisherige) Rspr. zum Hilfskriterium der "Leistungsentwicklung": z.B. Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17.12.1998 - 12 B 2041/98 -, DVBl. 1999, 934 und vom 14.08.2001 - 1 B 175/01 - (n.v.) m.w.N.
  • VG Köln, 03.11.2003 - 19 L 1980/03

    Anspruch auf Gewährung einer beamtenrechtlichen Beförderung; Beamtenrechtliche

  • VG Magdeburg, 26.05.2003 - 8 B 239/03
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17025
BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01 (https://dejure.org/2001,17025)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2001 - 1 B 175.01 (https://dejure.org/2001,17025)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2001 - 1 B 175.01 (https://dejure.org/2001,17025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage von Abschiebungshindernissen und der Versagung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.08.2001 - 1 B 63.01

    Vorliegen eines obiter dictums als eine der Berufung zugängliche Rechtsfrage -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01
    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge des Prozessbevollmächtigten der Kläger in dem Beschluss vom 3. August 2001 in dem Verfahren BVerwG 1 B 63.01 im Einzelnen ausgeführt.

    Insbesondere hat es hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass es aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel über ausreichende eigene Sachkunde verfügt, um die Gefahrenlage zu beurteilen, und aus welchen Gründen die Berichte über die Ausschreitungen gegenüber Tamilen im Rehabilitationszentrum bei Bandarawela im Oktober 2000 keinen Anlass zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens bieten (UA S. 22 ff; vgl. allgemein zu diesem Erfordernis etwa Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.01 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 m.w.N., ferner nochmals den Beschluss des Senats vom 3. August 2001 - BVerwG 1 B 63.01 - zu einem ähnlichen Beweisantrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger, der vom Berufungsgericht als unzulässiger Ausforschungsbeweis abgelehnt worden war).

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01
    Insbesondere hat es hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass es aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel über ausreichende eigene Sachkunde verfügt, um die Gefahrenlage zu beurteilen, und aus welchen Gründen die Berichte über die Ausschreitungen gegenüber Tamilen im Rehabilitationszentrum bei Bandarawela im Oktober 2000 keinen Anlass zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens bieten (UA S. 22 ff; vgl. allgemein zu diesem Erfordernis etwa Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.01 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 m.w.N., ferner nochmals den Beschluss des Senats vom 3. August 2001 - BVerwG 1 B 63.01 - zu einem ähnlichen Beweisantrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger, der vom Berufungsgericht als unzulässiger Ausforschungsbeweis abgelehnt worden war).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2001 - 1 B 175.01
    Insbesondere hat es hinreichend nachvollziehbar dargelegt, dass es aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel über ausreichende eigene Sachkunde verfügt, um die Gefahrenlage zu beurteilen, und aus welchen Gründen die Berichte über die Ausschreitungen gegenüber Tamilen im Rehabilitationszentrum bei Bandarawela im Oktober 2000 keinen Anlass zur Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens bieten (UA S. 22 ff; vgl. allgemein zu diesem Erfordernis etwa Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - BVerwG 1 B 71.01 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz unter 310 § 108 Abs. 1 VwGO vorgesehen und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 m.w.N., ferner nochmals den Beschluss des Senats vom 3. August 2001 - BVerwG 1 B 63.01 - zu einem ähnlichen Beweisantrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger, der vom Berufungsgericht als unzulässiger Ausforschungsbeweis abgelehnt worden war).
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